Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Veranstaltungen, die vom Beratungsbüro Thomas
angeboten werden

Stand: 20. Febru­ar 2026

✘ Geltungsbereich

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für die Durch­füh­rung von Work­shops und ver­gleich­ba­ren Ver­an­stal­tungs­for­ma­ten des Bera­tungs­bü­ros Tho­mas, Inha­be­rin Dr. Nadi­ne Tho­mas (nach­fol­gend „Anbie­te­rin“), die von Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen (nach­fol­gend „Auftraggeber/in“) gebucht wer­den.

 

✘ Vertragsgegenstand und Ausführung

Gegen­stand der Buchung ist die Durch­füh­rung des jeweils zwi­schen den Par­tei­en ver­ein­bar­ten Work­shops oder ver­gleich­ba­ren Ver­an­stal­tungs­for­mats. Inhalt, Umfang und Ziel­set­zung der Leis­tung erge­ben sich aus dem indi­vi­du­el­len Ange­bot. Die Anbie­te­rin erbringt die ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen eigen­ver­ant­wort­lich und bestimmt – unter Berück­sich­ti­gung des ver­ein­bar­ten Kon­zepts – die metho­di­sche und inhalt­li­che Aus­ge­stal­tung des Work­shops. Die Durch­füh­rung erfolgt nach den Grund­sät­zen sorg­fäl­ti­ger fach­li­cher Berufs­aus­übung.

 

✘ Vertragsschluss

Grund­la­ge der Zusam­men­ar­beit ist ein indi­vi­du­el­les Ange­bot der Anbie­te­rin. Ein Ver­trag kommt zustan­de, wenn der/die Auftraggeber/in das Ange­bot schrift­lich annimmt oder die Durch­füh­rung des Work­shops aus­drück­lich bestä­tigt. Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen des Ange­bots bedür­fen der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch die Anbie­te­rin.

 

✘ Preise und Zahlungsbedingungen

Die Ver­gü­tung rich­tet sich nach Art, Umfang, Dau­er sowie dem spe­zi­fi­schen Vor­be­rei­tungs- und Durch­füh­rungs­auf­wand der jewei­li­gen Leis­tung. Maß­geb­lich ist die im Ange­bot aus­ge­wie­se­ne Ver­gü­tung. Alle Prei­se ver­ste­hen sich zuzüg­lich der gesetz­li­chen Umsatz­steu­er. Rech­nun­gen sind, sofern nicht anders ver­ein­bart, inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung ohne Abzug zur Zah­lung fäl­lig. Im Fal­le des Zah­lungs­ver­zugs gel­ten die gesetz­li­chen Rege­lun­gen.  Bei Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen wer­den zusätz­lich zum ver­ein­bar­ten Hono­rar Rei­se- und Über­nach­tungs­kos­ten berech­net, sofern kei­ne abwei­chen­de Rege­lung getrof­fen wur­de. Die Anbie­te­rin ist berech­tigt, bei mehr­tä­gi­gen oder umfang­rei­chen Pro­jek­ten ange­mes­se­ne Teil­rech­nun­gen zu stel­len.

 

✘ Leistungsdurchführung

Die Durch­füh­rung des Work­shops erfolgt zu dem im Ange­bot ver­ein­bar­ten Ter­min und im ver­ein­bar­ten For­mat (Prä­senz oder Online). Die Anbie­te­rin behält sich vor, Inhal­te und Ablauf des Work­shops unter Wah­rung des ver­ein­bar­ten Gesamt­ziels anzu­pas­sen, sofern dies aus fach­li­chen oder orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den erfor­der­lich ist. Bei Online-For­ma­ten ist der/die Auftraggeber/in für die Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen auf Sei­ten der Teil­neh­men­den ver­ant­wort­lich. Soll­te die Durch­füh­rung des Work­shops aus Grün­den, die die Anbie­te­rin nicht zu ver­tre­ten hat (z. B. Krank­heit, höhe­re Gewalt), nicht mög­lich sein, wird ein Ersatz­ter­min ange­bo­ten. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che bestehen nicht.

 

✘ Stornierung durch Auftraggeber/in

Der/die Auftraggeber/in kann bis 10 Kalen­der­ta­ge vor dem ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tungs­ter­min kos­ten­frei vom Ver­trag zurück­tre­ten. Maß­geb­lich ist der Zugang der Rück­tritts­er­klä­rung bei der Anbie­te­rin. Erfolgt der Rück­tritt weni­ger als 10 Kalen­der­ta­ge vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn, wird 30 % des ver­ein­bar­ten Hono­rars fäl­lig. Bereits ent­stan­de­ne Rei­se- oder sons­ti­ge Vor­be­rei­tungs­kos­ten sind in jedem Fall zu erstat­ten.

Urheber- und Nutzungsrechte

Sämt­li­che im Rah­men des Work­shops bereit­ge­stell­ten Unter­la­gen, Kon­zep­te, Prä­sen­ta­tio­nen, Arbeits­ma­te­ria­li­en sowie sons­ti­ge Inhal­te sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Die Anbie­te­rin räumt dem/der Auftraggeber/in ein ein­fa­ches, nicht über­trag­ba­res Nut­zungs­recht an den bereit­ge­stell­ten Mate­ria­li­en ein. Die Nut­zung ist aus­schließ­lich für inter­ne Zwe­cke im Zusam­men­hang mit dem jewei­li­gen Work­shop gestat­tet. Das jewei­li­ge Work­shop­kon­zept, die Unter­la­gen und Mate­ria­li­en dür­fen nicht für eige­ne Veranstaltungs‑, Bera­tungs- oder Coa­chin­g­an­ge­bo­te ver­wen­det wer­den. Eine Ver­viel­fäl­ti­gung, Wei­ter­ga­be an Drit­te, Ver­öf­fent­li­chung oder sons­ti­ge Ver­wer­tung der Inhal­te – auch aus­zugs­wei­se – ist ohne aus­drück­li­che schrift­li­che Zustim­mung der Anbie­te­rin nicht zuläs­sig. Die Auf­zeich­nung von Work­shops, ins­be­son­de­re in Form von Ton- oder Video­auf­nah­men, ist eben­falls nicht gestat­tet, sofern nicht aus­drück­lich schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart wur­de.

 

Vertraulichkeit

Im Rah­men der Work­shops kön­nen per­sön­li­che oder beruf­li­che Inhal­te zur Spra­che kom­men, die ver­trau­lich sind. Die Anbie­te­rin unter­liegt als Diplom-Psy­cho­lo­gin gemäß § 203 Straf­ge­setz­buch (StGB) der gesetz­li­chen Schwei­ge­pflicht. Sie ist ver­pflich­tet, betrieb­li­che und pri­va­te Infor­ma­tio­nen, die sie im Rah­men des Work­shops erhält, ver­trau­lich zu behan­deln und aus­schließ­lich zu Zwe­cken der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tung zu ver­wen­den.

 

 Psychische Belastbarkeit

Die Work­shops ent­hal­ten Ele­men­te der Selbst­re­fle­xi­on und Selbst­er­fah­rung. Die Teil­nah­me setzt eine nor­ma­le psy­chi­sche Belast­bar­keit vor­aus. Die Ver­an­stal­tun­gen stel­len kei­ne ärzt­li­che, psy­cho­the­ra­peu­ti­sche oder heil­kund­li­che Behand­lung dar und kön­nen eine sol­che nicht erset­zen.

 

Eigenverantwortlichkeit

Die Work­shops sind als inter­ak­ti­ve For­ma­te kon­zi­piert. Sie bie­ten fach­li­che Impul­se, Refle­xi­ons­räu­me und metho­di­sche Unter­stüt­zung und set­zen eine akti­ve Mit­wir­kung der Teil­neh­men­den vor­aus. Per­sön­li­che und orga­ni­sa­tio­na­le Ent­wick­lung ist ein eigen­ver­ant­wort­li­cher Pro­zess, des­sen Ver­lauf und Ergeb­nis maß­geb­lich von der indi­vi­du­el­len Ver­än­de­rungs­be­reit­schaft sowie dem Enga­ge­ment der Teil­neh­men­den abhän­gen. Die Umset­zung der erar­bei­te­ten Inhal­te liegt in der Ver­ant­wor­tung der Teil­neh­men­den und des Auf­trag­ge­bers. Gegen­stand des Ver­tra­ges ist aus­schließ­lich die Durch­füh­rung der ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tung. Ein bestimm­ter wirt­schaft­li­cher, beruf­li­cher oder per­sön­li­cher Erfolg wird nicht geschul­det.

 

Datenschutz

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wer­den von der Anbie­te­rin aus­schließ­lich im Rah­men der gel­ten­den daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen, ins­be­son­de­re der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO), ver­ar­bei­tet. Die Ver­ar­bei­tung erfolgt aus­schließ­lich zur Durch­füh­rung des Ver­tra­ges sowie zur Erfül­lung gesetz­li­cher Ver­pflich­tun­gen. Eine Wei­ter­ga­be an Drit­te erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Ver­trags­er­fül­lung erfor­der­lich oder gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.